Überwachungsdrohnen, biometrische Gesichtserkennung, Meldepflicht: Während hierzulande noch an Science- Fiction-Methoden für einen erhöhten Sicherheitsstandard gefeilt wird, wirft die Europameisterschaft 2008 bei den Eidgenossen schon seit geraumer Zeit ihre Schatten auf den Ligaalltag der Fußballfans. Vereine, Liga und staatliche Organe zeigen sich in gegenseitiger Wechselwirkung hoch motiviert, wenn es darum geht, das Sicherheitsnetz enger zu schnüren.
Das wesentlichste Mittel zur Unterdrückung der Fans lautet »Stadionverbot«. Doch als ob ein Hausverbot in den Fußballstadien des Landes nicht ausreichen würde, besteht seit 1.Jänner 2007 auch noch die Möglichkeit, ungebremst von der Stadionverbotsliste in die Hooligandatei HOOGAN zu rutschen. Pikantes Detail: Die HOOGAN wird vom Dienst für Analyse und Prävention (DAP) betrieben, dem Schweizer Staatsschutz. Und so landen aufmüpfige oder gar nicht so aufmüpfige Fans schnell im Visier der Geheimdienste.
Ein Grund mehr, vor allem die Vergabekriterien der landesweiten Stadionverbote genauer zu beleuchten, etwaige Willkür aufzuzeigen und publik zu machen. Genau darin sieht fansicht.ch seine Hauptaufgabe.
Zündler mit Krücken und ein leeres Feld
»Stadionverbote nicht einfach hinnehmen«,
lautet der Appell auf der Website, der sich an
jene Fans richtet, die offensichtlich zu Unrecht
oder unter fragwürdigen Umständen
den Schweizer Stadien fernbleiben müssen.
Der Internetauftritt der Initiative dokumentiert
seit ihrer Freischaltung im Februar 2007
besonders skurrile Beispiele von Stadionverboten
und will damit Mut zur Gegenwehr machen.
Der Platz für individuelle Polemik wird
dabei möglichst eingeengt: »Wenn wir Einsendungen
bekommen und die Personen nicht
persönlich kennen oder keiner aus der entsprechenden Kurve etwas weiß, bleibt natürlich
ein gewisser Zweifel am Wahrheitsgehalt
der Angaben. Grundsätzlich bearbeiten wir
doppelt so viele Fälle, wie wir veröffentlichen.
Einerseits, weil wir versuchen, direkt zwischen
den Sicherheitsbeauftragten und dem Fan zu
vermitteln. Andererseits, weil durch eine verfrühte Publikation eines laufenden Verfahrens
der positive Ausgang für den Fan gefährdet
sein könnte«, so Pascal Claude, der Initiator
der Plattform gegenüber dem ballesterer.
Die veröffentlichten Fälle rufen auch beim
neutralen Betrachter unweigerlich Kopfschütteln
hervor und stellen das Sicherheitskonzept
der Schweizer Liga stark in Frage. So wurde
ein Fan des FC Luzern beim Auswärtsspiel in
Zürich von der lokalen Security-Firma wegen
einer vor ihm liegenden Fackel aus dem Block
herausgepickt und trotz berechtigtem Zweifel
mit einem zweijährigen Stadionverbot belegt.
Die Tatsache, dass der Betroffene nach einem
Kreuzbandriss auf Krücken angewiesen war,
schien den Sicherheitsbeauftragten des FC
Zürich wenig zu interessieren: »Sein Stadionverbot
läuft bis Oktober 2008. Er muss beweisen,
dass er es nicht war. Wie dieser Nachweis
zu erbringen ist, wird er aufgrund seiner Unschuldsbeteuerung selbst wissen«, hieß es in
einem Mail zu fansicht.ch.
Auch die Geschichte eines Grasshoppers
Zürich-Supporters kann sich in Sachen unzureichender Beweislage sehen lassen. Nach
der Auswärtspartie beim FC Sion wurde der
Fan von mitgereisten Zürcher Sicherheitsangestellten festgehalten und in weiterer Folge vom Gastverein ein nationales Stadionverbot verhängt. Grund: Abbrennen einer Leuchtfackel. Foto- oder Videobeweis gibt es keinen. Einzig die Aussagen von drei Zeugen, deren
Namen angeblich im Interesse von deren Personenschutz in der Niederschrift nicht notiert sind, scheinen für ein Verbot auszureichen. Der Fan ist mittlerweile auf direktem Weg in der HOOGAN gelandet.
Problematisch ist laut fansicht.ch
vor allem die Kooperation zwischen den
Sicherheitsbeauftragten und den behördlichen
Stellen, denn gerade in diesem Punkt
werden rechtliche Voraussetzungen und
Datenschutzbestimmungen oft ignoriert.
Angesichts dieser Entwicklungen fordert
fansicht.ch ein unabhängiges Schiedsgericht
seitens der Swiss Football League. Die
betroffenen Anhänger sollten zumindest die
Möglichkeit haben, ihren Fall darzulegen
und auch berechtigte Hoffnung auf eine
objektive Beurteilung haben.
Pascal Claude hegt aber noch Zweifel an der Umsetzung: »Als wir im Februar online gegangen sind, war die Diskussion um ein Schiedsgericht
noch undenkbar, aber mittlerweile haben wir
uns zumindest ein wenig Gehör verschafft.
Wir werden auch immer öfter in Fanfragen
konsultiert, doch dies geschieht derzeit leider
meist nachdem die Liga oder der Verband
Entscheide gefällt haben - und nicht davor.«
Auch die Entwicklungen in der Zusammenarbeit
mit den Fangruppen stimmen Claude
positiv: »Zwar entpuppen sich manche Rivalitäten
als schwer umgänglich, aber hier sind deutliche Fortschritte zu erkennen. Das größte Problem besteht derzeit noch in den Sprachbarrieren zwischen den deutsch-, franösisch- und italienischsprachigen Vereinen und Fans. Doch auch in diesem Punkt sind wir auf einem guten Weg.«
Was tun, wenn die Handschellen klicken?
Neben den Dokumentationen auf der
Homepage bietet fansicht.ch dem (aktiven)
Fan auch noch ein umfangreiches Serviceangebot.
So werden bundesweite und kantonabhängige
Gesetzesstatuten geklärt, ein
Wegweiser durch den Paragraphendschungel
angeboten und wichtige Fragen zum Thema
Datenschutz und Umgang mit der Polizei
verständlich aufbereitet. Von einem Aufruf
zum Widerstand gegen die Staatsgewalt distanzieren
sich die Verantwortlichen aber klar
und wollen ihre Webseite keinesfalls als Hooligan-
Handbuch verstanden wissen.
Seitens des Verbandes und der Liga steigt
also die Aufnahmebereitschaft und Akzeptanz
für die Anliegen von fansicht.ch, jedoch
nicht in der Schweizer Presse. Pascal Claude
zur medialen Resonanz: »Von den großen Zeitungen
wird fansicht.ch ignoriert. Das hat diverse Gründe. Unter anderem sehen Sportjournalisten
hierzulande Fanthemen nicht als ihre Arbeit an.« So findet sich in einer Unterrubrik der Fansicht-Seite ein ausführlicher Pressespiegel, der neben den behördlichen Unzulänglichkeiten auch das teils grausame mediale Schicksal des Schweizer Fußballfans dokumentiert. Mit Sicherheit nicht nur für (angehende) Schweizer Stadion-Outlaws einen Klick wert.






erscheint am 12. Juli 2013.
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