Sichtwechsel

In der Schweiz hat die kleine Lobby für den aktiven Fußballfan Anfang des Jahres tatkräftigen Zuwachs bekommen. Die Initiative fansicht.ch versucht den willkürlichen Stadionverboten Einhalt zu gebieten.
Andreas Hagenauer | 01.08.2007

Überwachungsdrohnen, biometrische Gesichtserkennung, Meldepflicht: Während hierzulande noch an Science- Fiction-Methoden für einen erhöhten Sicherheitsstandard gefeilt wird, wirft die Europameisterschaft 2008 bei den Eidgenossen schon seit geraumer Zeit ihre Schatten auf den Ligaalltag der Fußballfans. Vereine, Liga und staatliche Organe zeigen sich in gegenseitiger Wechselwirkung hoch motiviert, wenn es darum geht, das Sicherheitsnetz enger zu schnüren.

Das wesentlichste Mittel zur Unterdrückung der Fans lautet »Stadionverbot«. Doch als ob ein Hausverbot in den Fußballstadien des Landes nicht ausreichen würde, besteht seit 1.Jänner 2007 auch noch die Möglichkeit, ungebremst von der Stadionverbotsliste in die Hooligandatei HOOGAN zu rutschen. Pikantes Detail: Die HOOGAN wird vom Dienst für Analyse und Prävention (DAP) betrieben, dem Schweizer Staatsschutz. Und so landen aufmüpfige oder gar nicht so aufmüpfige Fans schnell im Visier der Geheimdienste.

Ein Grund mehr, vor allem die Vergabekriterien der landesweiten Stadionverbote genauer zu beleuchten, etwaige Willkür aufzuzeigen und publik zu machen. Genau darin sieht fansicht.ch seine Hauptaufgabe.

 

Zündler mit Krücken und ein leeres Feld 

  

»Stadionverbote nicht einfach hinnehmen«, lautet der Appell auf der Website, der sich an jene Fans richtet, die offensichtlich zu Unrecht oder unter fragwürdigen Umständen den Schweizer Stadien fernbleiben müssen. Der Internetauftritt der Initiative dokumentiert seit ihrer Freischaltung im Februar 2007 besonders skurrile Beispiele von Stadionverboten und will damit Mut zur Gegenwehr machen.

Der Platz für individuelle Polemik wird dabei möglichst eingeengt: »Wenn wir Einsendungen bekommen und die Personen nicht persönlich kennen oder keiner aus der entsprechenden Kurve etwas weiß, bleibt natürlich ein gewisser Zweifel am Wahrheitsgehalt der Angaben. Grundsätzlich bearbeiten wir doppelt so viele Fälle, wie wir veröffentlichen. Einerseits, weil wir versuchen, direkt zwischen den Sicherheitsbeauftragten und dem Fan zu vermitteln. Andererseits, weil durch eine verfrühte Publikation eines laufenden Verfahrens der positive Ausgang für den Fan gefährdet sein könnte«, so Pascal Claude, der Initiator der Plattform gegenüber dem ballesterer.

Die veröffentlichten Fälle rufen auch beim neutralen Betrachter unweigerlich Kopfschütteln hervor und stellen das Sicherheitskonzept der Schweizer Liga stark in Frage. So wurde ein Fan des FC Luzern beim Auswärtsspiel in Zürich von der lokalen Security-Firma wegen einer vor ihm liegenden Fackel aus dem Block herausgepickt und trotz berechtigtem Zweifel mit einem zweijährigen Stadionverbot belegt. Die Tatsache, dass der Betroffene nach einem Kreuzbandriss auf Krücken angewiesen war, schien den Sicherheitsbeauftragten des FC Zürich wenig zu interessieren: »Sein Stadionverbot läuft bis Oktober 2008. Er muss beweisen, dass er es nicht war. Wie dieser Nachweis zu erbringen ist, wird er aufgrund seiner Unschuldsbeteuerung selbst wissen«, hieß es in einem Mail zu fansicht.ch.

Auch die Geschichte eines Grasshoppers Zürich-Supporters kann sich in Sachen unzureichender Beweislage sehen lassen. Nach der Auswärtspartie beim FC Sion wurde der Fan von mitgereisten Zürcher Sicherheitsangestellten festgehalten und in weiterer Folge vom Gastverein ein nationales Stadionverbot verhängt. Grund: Abbrennen einer Leuchtfackel. Foto- oder Videobeweis gibt es keinen. Einzig die Aussagen von drei Zeugen, deren Namen angeblich im Interesse von deren Personenschutz in der Niederschrift nicht notiert sind, scheinen für ein Verbot auszureichen. Der Fan ist mittlerweile auf direktem Weg in der HOOGAN gelandet.

Problematisch ist laut fansicht.ch vor allem die Kooperation zwischen den Sicherheitsbeauftragten und den behördlichen Stellen, denn gerade in diesem Punkt werden rechtliche Voraussetzungen und Datenschutzbestimmungen oft ignoriert. Angesichts dieser Entwicklungen fordert fansicht.ch ein unabhängiges Schiedsgericht seitens der Swiss Football League. Die betroffenen Anhänger sollten zumindest die Möglichkeit haben, ihren Fall darzulegen und auch berechtigte Hoffnung auf eine objektive Beurteilung haben.

Pascal Claude hegt aber noch Zweifel an der Umsetzung: »Als wir im Februar online gegangen sind, war die Diskussion um ein Schiedsgericht noch undenkbar, aber mittlerweile haben wir uns zumindest ein wenig Gehör verschafft. Wir werden auch immer öfter in Fanfragen konsultiert, doch dies geschieht derzeit leider meist nachdem die Liga oder der Verband Entscheide gefällt haben - und nicht davor.« Auch die Entwicklungen in der Zusammenarbeit mit den Fangruppen stimmen Claude positiv: »Zwar entpuppen sich manche Rivalitäten als schwer umgänglich, aber hier sind deutliche Fortschritte zu erkennen. Das größte Problem besteht derzeit noch in den Sprachbarrieren zwischen den deutsch-, franösisch- und italienischsprachigen Vereinen und Fans. Doch auch in diesem Punkt sind wir auf einem guten Weg.«


Was tun, wenn die Handschellen klicken? 

 

Neben den Dokumentationen auf der Homepage bietet fansicht.ch dem (aktiven) Fan auch noch ein umfangreiches Serviceangebot. So werden bundesweite und kantonabhängige Gesetzesstatuten geklärt, ein Wegweiser durch den Paragraphendschungel angeboten und wichtige Fragen zum Thema Datenschutz und Umgang mit der Polizei verständlich aufbereitet. Von einem Aufruf zum Widerstand gegen die Staatsgewalt distanzieren sich die Verantwortlichen aber klar und wollen ihre Webseite keinesfalls als Hooligan- Handbuch verstanden wissen.

Seitens des Verbandes und der Liga steigt also die Aufnahmebereitschaft und Akzeptanz für die Anliegen von fansicht.ch, jedoch nicht in der Schweizer Presse. Pascal Claude zur medialen Resonanz: »Von den großen Zeitungen wird fansicht.ch ignoriert. Das hat diverse Gründe. Unter anderem sehen Sportjournalisten hierzulande Fanthemen nicht als ihre Arbeit an.« So findet sich in einer Unterrubrik der Fansicht-Seite ein ausführlicher Pressespiegel, der neben den behördlichen Unzulänglichkeiten auch das teils grausame mediale Schicksal des Schweizer Fußballfans dokumentiert. Mit Sicherheit nicht nur für (angehende) Schweizer Stadion-Outlaws einen Klick wert.


Referenzen:

Heft: 29
ballesterer # 82

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Der nächste ballesterer fm erscheint am 12. Juli 2013.

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