Die Kriminalitätszahlen der Statistik Austria listen seit 1976 120 Verurteilungen wegen Paragraf 274 auf, fast alle betreffen Fußballfans.
Das Recht der §tärkeren
„Es ist doch völlig egal, was wir hier sagen und wie wir hier auftreten.“ Eine Gruppe von Angeklagten steht im Gangbereich des vierten Stocks im Wiener Landes-gericht und diskutiert über den richtigen Dresscode vor Gericht. Ein Angeklagter ist in besonders legerer Bekleidung zum Prozessauftakt erschienen: grauer Pullover, beige Chinos und schwarze Sportschuhe. Er und 28 weitere Rapid-Fans werden beschuldigt, sich nach dem Freundschaftsspiel gegen den 1. FC Nürnberg im September 2013 an Auseinandersetzungen mit Ordnern und der Polizei beteiligt zu haben. Die Stimmung unter den Angeklagten ist schlecht. „Seit gestern brauchen wir uns eigentlich keine Hoffnungen mehr machen“, sagt der lässig gekleidete Fan. Gestern, das war der 22. Juli 2014, an dem das medial wohl umstrittenste Urteil des heurigen Jahres erging. Der linke Aktivist Josef S. wurde nach seiner Teilnahme an der Demonstration gegen den rechten Akademikerball erstinstanzlich verurteilt. Die Website des Magazins Der Spiegel kommentierte die Entscheidung mit der Schlagzeile „Schuldspruch aus Mangel an Beweisen“. Von kafkaesken Zuständen in der österreichischen Justiz war auch in anderen Medien die Rede – nicht zuletzt wegen des Delikts, das sie gegen den Angeklagten in Stellung gebracht hatte: Landfriedensbruch. Laut Paragraf 274 des Strafgesetzbuchs macht sich strafbar, „wer wissentlich an einer Zusammenrottung einer Menschenmenge teilnimmt, die darauf abzielt, dass unter ihrem Einfluss ein Mord, ein Totschlag, eine Körperverletzung oder eine schwere Sachbeschädigung begangen werde“. Den 29 Rapid–Fans wird derselbe Gesetzesbruch vorgeworfen.
DER FUSSBALLPARAGRAF
Das Gericht tagt in einem Unterrichtsraum. Der für Prozesse mit derartig vielen Angeklagten besser ausgestattete Große Schwurgerichtssaal wird gerade renoviert. Rechtsanwalt Lukas Kollmann beginnt sein Eröffnungsstatement mit einer grundsätzlichen Kritik an dem Paragrafen 274. Er sei dehnbar wie Gummi. Sein Kollege Manfred Arthofer nutzt die Eröffnung ebenfalls für eine politische Wortmeldung, er wendet sich nicht nur an die Richterin und die Schöffen, sondern speziell an die Medienvertreter und die anwesenden Prozessbeobachter. Er fordert eine breite öffentliche Diskussion über das Verfahren.
Ein Wunsch, der nicht in Erfüllung geht. Waren die Zeitungen in den letzten Tagen noch voller Artikel und kritischer Kommentare zum Fall Josef S., wird der sogenannte Rapid-Prozess nur als Randnotiz behandelt. Im Fußball hat der Landfriedensbruch kaum noch Neuigkeitswert. 2011 standen 85 Rapid-Anhänger vor Gericht, nachdem sie die aus Linz heimkehrenden Austria-Fans am Westbahnhof abgepasst hatten. Es folgten kleine Scharmützel mit der Polizei und fast durchgängig rechtskräftige Verurteilungen. Mit den Schuldsprüchen wurden in einem einzigen Prozess mehr Personen wegen Landfriedensbruchs verurteilt als bisher in der Zweiten Republik. Die Kriminalitätszahlen der Statistik Austria listen seit 1976 120 Verurteilungen wegen Paragraf 274 auf, fast alle betreffen Fußballfans.
Im Gerichtssaal stehen Schautafeln dichtgedrängt neben Richterin und Schöffen. Standbilder aus den Überwachungsvideos der Polizei sind darauf geklebt, darüber steht mit Filzstift geschrieben: „Phase 1“, „Phase 2“, „Phase 3“. Die Anklageschrift folgt hier der Darstellung der Polizei, die schon am Tag des Freundschaftsspiels in ihrem Bericht diese Einteilung getroffen hatte. Nach einer missglückten Identitätsfeststellung an einigen Anhängern zogen sich die Beamten vor einer aufgebrachten Fanmenge in den Stadionbereich zurück: Phase eins. Wenige Minuten später kam es in der zweiten Phase zu Handgreiflichkeiten zwischen Fans und dem privaten Ordnerdienst, nachdem dieser plötzlich die Stadiontore versperrt hatte. Etwa eineinhalb Stunden später rückte die Polizei wegen einer Festnahme aus, es folgten die Ausschreitungen der Phase drei. Die Anklage wegen Landfriedensbruch bezieht sich auf alle drei Vorfälle, den Beschuldigten wird vorgeworfen, an mindestens einer Phase beteiligt gewesen zu sein.
FALSCHES BEWUSSTSEIN
Bei einer Verurteilung droht ein Strafrahmen von bis zu zwei, für eine führende Teilnahme gar von drei Jahren. Eine konkrete Tathandlung muss den Angeklagten nicht nachgewiesen werden, schon die bloße Teilnahme an einer Menschenmenge kann für einen Schuldspruch reichen, wenn der Vorsatz für eine Straftat aus der Gruppe heraus ersichtlich ist. „Ich muss nicht jedes Mitglied der Gruppe genau untersuchen, das ist ja gerade das Teuflische am Landfriedensbruch“, sagt Journalist Manfred Seeh. Seit 1992 schreibt er Gerichtsreportagen für Die Presse, zum ersten Mal hörte er 17 Jahre später beim Westbahnhof-Prozess von dem Delikt. „Damals wurde ein antiquiert wirkender Tatbestand ausgegraben und gegen Fußballfans in Stellung gebracht.“
Die Kritik am Paragrafen 274 konzentriert sich vor allem auf die schwammigen Formulierungen im Gesetzestext. Gegen eine Abschaffung des Gesetzes oder wesentliche inhaltliche Änderungen tritt Gerhard Jarosch in der Öffentlichkeit auf. Jarosch bekleidet mehrere Funktionen in und um die Justiz, die seinen Worten Gewicht verleihen: Er ist Präsident der Vereinigung der Staatsanwälte, Standesvertreter derselben und außerdem, so sein offizieller Titel im Wiener Landesgericht, der Erste Staatsanwalt in Wien. „Ich will, dass dieser Paragraf im Wesentlichen so bleibt“, sagt er. Über Formulierungen könne man diskutieren, doch im wichtigsten Streitpunkt, dem Wörtchen „wissentlich“ in der Gesetzespassage, sieht Jarosch keinen Änderungsbedarf. Aber wodurch zeichnet sich diese Wissentlichkeit bei der Teilnahme an einer Zusammenrottung aus? Und wie kann sie vor Gericht bewiesen werden?
STRAFBAERES GESTIKULIEREN
„Wie kann man wissen, was in den Köpfen einzelner Mitglieder einer Menschengruppe vorgeht?“, sagt Journalist Seeh. Wohl gar nicht. Jarosch erklärt auf Nachfrage, es gebe eben keinen fixen Katalog an Punkten, die für eine Verurteilung erfüllt sein müssen, sondern je nach Fall spezielle Indizien. Doch geht man mit ihm einzelne Anzeichen durch, die in den bisherigen Prozessen zur Sprache kamen, hält er sie isoliert betrachtet nicht für ausreichend, um eine Verurteilung zu erwirken: „Gestikulieren, schimpfen oder das schlechte Benehmen mancher Leute auf Demonstrationen ist nicht strafbar“ – das umfasst, weiter gedacht, auch Gesten gegen die Polizei vor dem Hanappi-Stadion, wenn das Gericht sonst nichts in der Hand hat. Es müssen Jarosch zufolge also mehrere Indizien zusammenkommen, aber: „Allein die Wissentlichkeit, dass es zu Ausschreitungen kommt, zählt nicht.“
Der Prozess zeigt: Unter den Verdacht des Landfriedensbruch zu geraten, kann sehr schnell gehen – die ersten beiden Phasen dauerten jeweils gerade einmal zwei Minuten.
Dass seine Sicht im Widerspruch zu bisherigen Anklagen steht, findet der Staatsanwalt nicht. Es ist jedoch ein Eindruck, der sich aufdrängt – und sich wiederholt, wenn man bei der Polizei nachfragt. Genauer, bei Michael Lepuschitz, dem Vorsitzenden der Vereinigung der österreichischen Polizeijuristen und außerdem Polizeichef des 10. Wiener Gemeindebezirks. Auf die Frage, ab wann ein Verhalten in Zusammenhang mit dem Landfriedensbruch als wissentlich deklariert werden könne, sagt Lepuschitz: „Wenn ich dabei bin und mir denke, da könnte etwas passieren, und ich schaue mir an, was passiert, kann ich deswegen nicht verurteilt werden.“
ES GEHT UM VIEL
„Warum sind Sie dort hingegangen?“, fragt die Staatsanwältin einen Beschuldigten. „Sie haben doch gesehen, dass da etwas passiert. Im Normalfall würde man sich doch in Sicherheit bringen.“ Die Befragungen gleichen sich bei den meisten Angeklagten – ebenso wie die Antworten. Meist habe es sich um Neugier gehandelt. Der Prozess zeigt: Unter den Verdacht des Landfriedensbruch zu geraten, kann sehr schnell gehen – die ersten beiden Phasen dauerten jeweils gerade einmal zwei Minuten. Ermittelt wurde von der Polizei zunächst sogar gegen zwei Mitarbeiter des SK Rapid.
Auch Jaroschs Erläuterungen machen nicht klarer, wie Staatsbürger sicher sein können, nicht als Verdächtige zu enden, nur weil sie im Umfeld von Ausschreitungen vor Ort waren. Auch wenn sich später das Bewusstsein als nicht strafbar und die Anklage als nicht haltbar herausstellt, gilt es zunächst, die teilweise immensen Kosten eines lange dauernden Verfahrens zu tragen – Anwalt Arthofer schätzt sie nach dem genormten Tarif für Rechtsanwälte auf rund 50.000 Euro für einen derart langen Prozess. Durch die vielen Gerichtstage verliert man unter Umständen auch noch den Arbeitsplatz. Wegen dieser Konsequenzen ist die Staatsanwaltschaft laut Strafprozessordnung verpflichtet, sich genau zu überlegen, wen sie anklagt. „Das darf man als Staatsbürger einfordern“, sagt Manfred Seeh. „Da geht es ja um viel.“
„Ich habe Bauchweh mit Bestimmungen, die durch die Justiz und die Behörden stark interpretierbar sind“, sagt auch Michael Ikrath. Von 2003 bis 2013 saß er für die ÖVP im Parlament, ab 2012 war er Justizsprecher seiner Partei. In seine Amtsperiode fiel auch die Entschärfung eines weiteren sogenannten Organsationsdelikts, des „Mafiaparagrafen“ 278a, der im Tierschützerprozess vor dem Gericht in Wiener Neustadt zur Anwendung kam. Nach Freisprüchen aller Angeklagten wurde das Gesetz reformiert. „Das Vorgehen der Wiener Neustädter Staatsanwaltschaft war weit überschießend. Und dasselbe trifft auch auf die Anwendung des Landfriedensbruchs zu“, sagt Ikrath. „In dem Augenblick, wo die Justiz nicht in der Lage ist, konkrete Straftatbestände nachzuweisen, nimmt sie Zuflucht auf allgemeine Bestimmungen.“ Dieses Vorgehen erklärt sich der ehemalige ÖVP-Justizsprecher mit dem massiven öffentlichen Druck, unter dem die Justiz stehe.
FUSSBALL, NICHT OPERNBALL
Die mediale Berichterstattung nennt auch Michael Lepuschitz als einen Grund für die häufigeren Gerichtsverfahren gegen Fußballfans. Lepuschitz ist seit 1979 bei der Wiener Polizei, früher habe die Justiz den Fußball anders behandelt, sagt er: „Ich kann mich an Gespräche mit dem zuständigen Staatsanwalt vor zehn, 15 Jahren erinnern, wo dieser gemeint hat: ‚Wenn die sich am Wochenende in die Goschen hauen, ist das ihre Sache.‘“ Heute gebe es wesentlich mehr Verfahren und damit auch einen höheren Aufwand für seine Beamten, die unter anderem als Zeugen vor Gericht erscheinen müssen. „Es hält uns auf“, sagt Lepuschitz. Einen Landfriedensbruch haben er und seine Kollegen in Favoriten noch nicht angezeigt, obwohl es zwischen Gruppen von Austria- und Rapid-Fans durchaus Vorfälle gegeben habe. Lepuschitz nennt ein weiteres Tatbestandsmerkmal des Landfriedensbruchs, das nach der gängigen Judikatur erfüllt sein muss: Die Menge, die sich zusammenrottet, muss mindestens 100 Personen umfassen. Das sei bei besagten Vorfällen nicht gegeben gewesen. Und vielleicht auch nicht bei früheren Begebenheiten: „Wenn, wie am Westbahnhof damals, Menschen dazukommen und weggehen, und ich habe eine Phase, wo gerade nur 90 dort sind, dann ist der Tatbestand zu diesem Zeitpunkt nicht gegeben.“
„Ich würde behaupten, dass Fußballfans noch weniger Lobby haben als Linksradikale.“
Unabhängig davon stellt sich die Frage, ob gewalttätige Menschenmengen tatsächlich ein neues Phänomen darstellen, auch abseits des Fußballplatzes? Gesellschaftliche Auseinandersetzungen liefen in den vergangenen Jahrzehnten in Wien wesentlich militanter ab als heute. In den 1980er Jahren wurden um die besetzten Häuser in der Ägidigasse und Gassergasse heftige Schlachten mit der Polizei ausgefochten. Auf den jährlichen Demonstrationen gegen den Wiener Opernball fanden sich tausende Menschen ein, die sich trotz stundenlanger Auseinandersetzungen nicht freiwillig aus der Zusammenrottung zurückzogen. Würde das Muster, das bei den Ermittlungen gegen Josef S. verfolgt wurde, auf diese Zeit angelegt, so hätten die Behörden damals schlichtweg vergessen, den Paragrafen 274 massenhaft zur Anwendung zu bringen. Thomas Prader, ein bekannter Anwalt der autonomen Szene in den 1980er und 1990er Jahren: „Es hat in dieser Zeit nie eine Anklage wegen Landfriedensbruchs gegeben.“ Auch Peter Margulies, einst Wiens bekanntester Aktivist gegen den Opernball und außerdem seit seiner Jugend bei den Spielen von Rapid, weiß von keinem solchen Prozess gegen die linke Szene zu berichten. Warum dies heute der Fall ist? „Ich würde behaupten, dass Fußballfans noch weniger Lobby haben als Linksradikale.“
DIE POLIZEI LEGT VOR
Dass Fußballfans keine Lobby haben, sagt auch Christian Doneis im ballesterer-Gespräch immer wieder. Er ist einer von rund 190 Szenekundigen Beamten, die auf Österreichs Fußballplätzen ihren Einsatz versehen, dabei im Fanblock stehen oder Auswärtsfahrten begleiten. Auf die Frage, ob es sich an jenem Septemberabend im Jahr 2013 um eine wissentliche Zusammenrottung mit dem Ziel, eine Straftat zu begehen, gehandelt habe, sagt der Augenzeuge: „Meine persönliche Meinung lautet: Nein, natürlich nicht.“ Nach seiner Einschätzung wurde er aber nicht gefragt, die Ermittlungen führte eine eigens eingesetzte Sonderkommission. Doch schon im ersten Bericht zu den Vorfällen wurde der Verdacht auf Land-friedensbruch gegen zunächst unbekannte Täter formuliert.
Die Szenekundigen Beamten werden vom Innenministerium als wesentlicher Bestandteil der Gewaltprävention präsentiert, Doneis sagt: „Die SKB haben in den letzten Jahren innerhalb der Polizei an Wertigkeit gewonnen.“ Eine tragende Rolle übernehmen sie im Ernstfall dennoch nicht, andernfalls wäre es wahrscheinlich nie zur aktuell vor Gericht verhandelten dritten Phase gekommen. Damals hatten die Szenekundigen Beamten gerade einen Fan, der Nummerntafeln von einem Polizeiauto abmontiert haben soll, ausfindig gemacht und ein Gespräch zur Identitätsfeststellung begonnen. Dann gab der davon informierte Einsatzleiter der Spezialeinheit WEGA den Befehl, den mutmaßlichen Sachbeschädiger festzunehmen. Geschützt von dutzenden weiteren Beamten machten sich zwei WEGA-Trupps auf den Weg durch die wegen der Fanfeierlichkeiten gesperrte Keißlergasse. Schnell waren die Beamten von Fans umgeben, es kam zu den schwersten Ausschreitungen an diesem Abend. Nach etwa sieben Minuten kehrte wieder Ruhe ein, als die Fans von anderen Rapid-Anhängern aufgefordert wurden, den Ort zu verlassen. Das ist auf dem Polizeivideo zu hören, das vor Gericht gezeigt wurde.
„Ist es üblich, dass die WEGA bei einer Sachbeschädigung ausrückt?“ – Im Gerichtssaal befragt Verteidiger Arthofer einen Beamten der Einheit im Zeugenstand. Dieser verneint, meint aber, bei Fußballfans wisse man eben nie. Erkennen kann er sich auf den Bildern von der Videoaufnahme genauso wenig wie die restlichen bisher geladenen WEGA-Beamten. Die Kopfverletzungen bei drei Rapid-Fans kann er sich auch nicht erklären, er schließt wie jeder seiner Kollegen aus, dass er einen Fan mit dem Schlagstock auf dem Kopf getroffen habe. Auch die verpflichtenden Aufzeichnungen zum Waffengebrauch der Polizei geben hier keine Auskunft, dort ist von Pfefferspray- und Schlagstockeinsätzen die Rede, Schläge auf die Köpfe davonlaufender Fans werden nicht erwähnt. Dabei sind sie sogar auf dem vor Gericht gezeigten Polizeivideo zu sehen, das ansonsten während der sogenannten Gegendruckphasen der Uniformierten zumeist von den Geschehnissen in eine Baumkrone wegschwenkt. Anwalt Arthofer kündigt im ballesterer-Gespräch eine Anzeige gegen unbekannte Täter an, sollte sich keiner der vor Gericht geladenen Zeugen zu den dokumentierten Angriffen bekennen.
RESPEKTLOSIGKEITEN UND GEWALT
Während der Zeugenaussagen der Polizisten ist es unruhig im Saal, immer wieder mahnt die Richterin zur Ruhe. Ein Lacher sei aus einer der hinteren Reihen gefallen, ein Angeklagter habe die Augen verdreht. Auch Anwalt Arthofer möchte im Protokoll festgehalten wissen, dass ein Zeuge während der Befragung gegrinst habe. Das schlechte Verhältnis zwischen Fans und Polizei kommt beim Prozess nicht nur unterschwellig, sondern auch ganz explizit zum Ausdruck. Eine Polizistin beschwert sich über die häufigen „A.C.A.B. – All Cops Are Bastards“-Rufe bei Einsätzen am Fußballplatz, ein Fan sagt: „Ich bin seit 14 Jahren regelmäßig im Stadion, Polizeigewalt ist leider Alltag.“
Die verhärteten Fronten nimmt auch Nurten Yilmaz wahr. Seit letztem Jahr ist sie Nationalratsabgeordnete der SPÖ und Mitglied im Ethikrat des SK Rapid. Sie war beim Spiel ihrer Mannschaft gegen Nürnberg und verfolgt in der Sommerpause des Parlaments den Prozess. „Ich glaube, unsere Polizei kann gut mit Gewalt umgehen, aber nicht mit Respektlosigkeit – wie dem Abmontieren einer Nummerntafel“, sagt die Politikerin. Die Einsatztaktik wirft für sie einige Fragen auf. „Es ist schlecht für einen Staat, wenn immer mehr Gruppen die Polizei als Schlägertrupp wahrnehmen“, sagt sie. „Polizeiarbeit muss transparenter sein, die Kennzeichnungspflicht sollte auf der Tagesordnung stehen – auch zum Schutz der Beamten.“ Für die Polizisten Doneis und Lepuschitz gibt es dafür keinen Anlass. „Ich habe noch nie gesehen, dass Polizisten ihre Befugnisse missbraucht haben“, sagt Lepuschitz, und auch Doneis will auf Nachfrage kein grobes Fehlverhalten in den eigenen Reihen erlebt haben.
MÄSSIGE VERHÄLTNISSE
Als Beamte sind Polizisten ebenso wie Staatsanwälte dem Objektivitätsgrundsatz verpflichtet, Eigeninteressen oder Konflikte mit gesellschaftlichen Gruppen dürfen in ihrer Arbeit keine Rolle spielen. Dennoch sagt Presse-Journalist Seeh: „Ich vermute, dass der Polizei der Organisationsgrad bestimmter Fangruppen zu hoch war.“ Und weiter: „Also haben sie sich gesagt: ‚Wir müssen uns auf der legistischen Ebene etwas einfallen lassen.‘“ Der Landfriedensbruch ist nicht nur für Anklagen ein mächtiges, weil weit interpretierbares Instrument, sondern schon davor. Die Polizei muss in ihrer Ermittlungsarbeit nach dem Verhältnismäßigkeitsgebot vorgehen, insbesondere bei Eingriffen in die Grundrechte von Verdächtigen – wie bei Hausdurchsuchungen, Festnahmen und U-Haft. Umso schwerer der Verdacht, umso leichter können besondere Ermittlungsinstrumente eingesetzt werden.
Dass sich Anklageschriften der Staatsanwaltschaft in weiten Teilen mit den Ermittlungsberichten der Polizei decken, sei daher üblich.
Im Fall des Rapid-Nürnberg-Spiels hießen diese Ermittlungsinstrumente, die erst fünf Monate nach den Vorfällen angewendet wurden, U-Haft für zunächst fünf Fans und eine Hausdurchsuchung beim Obmann der „Rechtshilfe Rapid“, dessen Computer beschlagnahmt wurde. Der Verein hatte Fans aufgerufen, Video- und Fotomaterial vom Spiel zu sammeln. Ein weiterer Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wurde bei den Ermittlungen locker ausgelegt: Laut der Strafprozessordnung müssen gesetzlich eingeräumte Befugnisse so ausgeübt werden, dass unnötiges Aufsehen vermieden und die Würde der betroffenen Personen geachtet wird. Zur Ersteinvernahme wurden 46 Personen zeitgleich abgeholt, einzelne Betroffene sogar vom Arbeitsplatz abgeführt.
HAND IN HAND
In der Wiener Staatsanwaltschaft sind zwei der 99 Planstellen derzeit im Referat „Staatsschutz- und Terrorismusstrafsachen“ angesiedelt, in ihre Zuständigkeit fallen die Organisationsparagrafen und damit der Landfriedensbruch. „Früher haben wir sie Politische Abteilungen genannt“, sagt Gerhard Jarosch. „Unter Justizministerin Bandion-Ortner war dies nicht mehr gewünscht.“ Eine gezielte Verfolgung von Fußballfans durch die Staatsanwaltschaft mithilfe des Paragrafen 274 will er nicht erkennen. Das ginge von der Polizei aus: „Im Großen und Ganzen ist das eine Entwicklung, die wir von der Polizei übernehmen“, sagt Jarosch. „Weil wir abhängig davon sind, was die Polizei ermittelt und in welche Richtung. Die Polizei hat solche Taten in den letzten Jahren stärker als früher als Landfriedensbruch angezeigt. Die Staatsanwaltschaft ist daran zwar nicht gebunden, aber sie übernimmt oft die Ermittlungsergebnisse der Polizei. Anders gesagt: Hätte die Polizei in diesen Fällen nicht nach Paragraf 274 StGB ermittelt, hätten wir oft nicht genug Beweisergebnisse, um das anzuklagen.“ Dass sich Anklageschriften der Staatsanwaltschaft in weiten Teilen mit den Ermittlungsberichten der Polizei decken, sei daher üblich.
Die Polizei wiederum sieht die Verantwortung für die Fußballprozesse bei der Staatsanwaltschaft. „Im Grunde geht es gar nicht darum, dass der Sachbearbeiter ganz genau den Paragrafen anwendet“, sagt SKB Doneis. „Jede Anzeige wird von der Polizei auf Verdacht geschrieben. Die Entscheidung über eine Anklage trifft die Staatsanwaltschaft.“ Von ihr bekomme die Polizei auch schon davor die Aufträge, in welche Richtung weiter ermittelt werden soll, sagt Doneis. Tatsächlich wurde bei der 2008 in Kraft getretenen Reform der Strafprozessordnung die Arbeit der Staatsanwälte im Ermittlungsverfahren deutlich gestärkt, Untersuchungsrichter wurden eingespart. Ein Evaluierungs-bericht von 2011 stellte jedoch fest, dass nach der Reform nur 0,6 Prozent der Vernehmungen von Staatsanwälten durchgeführt wurden. Die Ermittlungsarbeit liegt demnach faktisch weiterhin bei der Polizei. „Bei den Rapid-Fans müsste die Staatsanwaltschaft auch selbst recherchieren und nicht nur blindlings die Ermittlungsergebnisse der Polizei übernehmen“, sagt Journalist Seeh.
DIE VERANTWORTUNG DER POLITIK
Kriminalpolizisten schreiben also Anzeigen auf Verdacht des Paragraf 274, die Staatsanwaltschaft bestätigt dieses Vorgehen, und Beschuldigte landen vor Gericht. Dass diese Praxis zuletzt so häufig funktionierte, liegt auch an der Rechtsauffassung der Richter. „Wenn die Polizei angezeigt hat und die Staatsanwaltschaft anklagt, aber das Gericht meint, wir können nicht nach diesem Paragrafen verurteilen, dann wird die Polizei darauf reagieren“, sagt Polizist Lepuschitz. „So wie auch der Gesetzgeber reagieren kann.“
„Die Ultras haben kaum noch Nachwuchs, sie sind fast schon vom Aussterben bedroht.“
Im Jahr 2015 wird das geltende österreichische Strafgesetzbuch 40 Jahre alt. Offenbar ein passender Zeitpunkt, um es einer eingehenden Reform zu unterziehen. Vom Justizministerium beauftragt, berät derzeit eine 18-köpfige Expertengruppe über mögliche Gesetzesänderungen. Wird nach all den Debatten über politisch geführte Strafrechtsprozesse, von den Tierschützern bis zur Flüchtlingsbewegung, von Josef S. bis zu den Rapid-Fans, nun einer vom Justizminister eingesetzten Kommission überlassen, wie mit den folgereichen Paragrafen umzugehen ist? Zumindest die SPÖ und die Grünen, allen voran deren Justizsprecher Albert Steinhauser, bekunden den Wunsch nach
frühzeitiger Einbindung des Parlaments. Nach dem Westbahnhofprozess brachte er die Forderung nach Abschaffung des Landfriedensbruchs im Februar 2013 im Parlament ein – behandelt wurde der Antrag nicht. „Es gibt von fast allen Parteien vorsichtige Reformbekundungen, aber ich weiß, dass das allein noch nicht der Durchbruch ist“, sagt Steinhauser. Im Zuge der Debatte hätte die SPÖ als Regierungspartei Druckmittel, die den Grünen in der Opposition fehlen. „Es ist die Frage, wie ernst es die SPÖ meint.“ Ihre Partei setze sich für eine Modifizierung des Paragrafen ein, sagt SPÖ-Politikerin Yilmaz: „Die Chance ist sehr groß, dass es zu einer fairen Reform kommt.“
STAATLICH ANGEORDNETE DEPRESSION
Nach sieben Prozesstagen geht das Verfahren gegen die Rapid-Fans Ende Juli in die Sommerpause, ab 15. September wird weiterverhandelt. Der renovierte Große Schwurgerichtssaal ist für zehn Tage reserviert. Am letzten Verhandlungstag vor der Prozessunterbrechung trifft das Gericht noch zwei wichtige Entscheidungen. Zwei Angeklagte werden frühzeitig aus dem Verfahren ausgeschieden und freigesprochen. Außerdem gibt es dem Antrag auf Aufhebung der U-Haft für drei Angeklagte statt. Gegen gelindere Mittel – also unter bestimmten Auflagen. Zu diesen können gerichtlich angeordnete Stadionverbote oder Kontaktverbote zu Mitgliedern desselben Fanklubs zählen. „Das ist fatal, das isoliert die Leute“, sagt Nurten Yilmaz über dieses Milieuverbot. „Der Mensch braucht seine Freunde, man kann ja nicht sagen: Such dir von heute auf morgen neue. Das ist staatlich angeordnete Depression.“ Mit Anklagen und Auflagen werden so nicht nur einzelne Beschuldigte, sondern eine ganze Subkultur getroffen. „Autoritäten haben es in vielen Bereichen immer wieder geschafft, dass sie Jugendkulturen zerschlagen haben, wenn eine Grenze zu weit ausgetestet wurde“, sagt SKB Doneis. „Die Ultras haben kaum noch Nachwuchs, sie sind fast schon vom Aussterben bedroht.“
„Der Landfriedensbruch ist nur die Spitze des Ganzen. Selbst wenn sie den Paragrafen jetzt abschaffen, bedeutet das nicht das Ende der Repression.“
Dagegen wehren wollen sich auch die Sturm-Fans, beim Auswärtsspiel ihrer Mannschaft gegen Rapid zeigten sie das Spruchband: „StGB reformieren – § 274 eliminieren“. Harald Enzinger von der „Grazer Sturmflut“ sagt: „Jeder, der schon einmal auswärts gefahren ist, weiß, dass bei einer größeren Ansammlung von Menschen etwas passieren kann – und schon können Unschuldige zum Handkuss kommen, weil sie Teil dieser Menge sind.“ In der Grazer Fanszene wurde der Paragraf bisher nicht angewendet, doch die Spirale drehe sich weiter. „Im Moment werden wir mit dem Verwaltungsstrafrecht gefrotzelt: Sei es Pyrotechnik oder Störung der öffentlichen Ordnung, Behinderung – es gibt immer etwas, das den Beamten einfällt.“ Die Solidarität mit den Rapid-Fans liege trotz Vereinsrivalität nahe, so Enzinger: „Derartige Prozesse haben ja enorme Auswirkungen auf das Leben junger Menschen.“
EXPERIMENTIERFELD STADION
Dass die Solidarisierung mit den Angeklagten nicht nur weit über die Vereinsgrenzen hinausgeht, zeigt beim Prozess ein Blick auf die dünn besetzten Presseplätze. Dort sitzen drei junge Frauen mit ihren Laptops und Smartphones, um live von den Verhandlungen zu berichten. „Gerade bei solchen Verfahren braucht es eine kritische Öffentlichkeit“, sagt Maria Zimmermann, die für die Plattform prozess.report schreibt. „Allen Beteiligten ist bewusst, dass es hier um den Paragrafen geht. Mich hat die Richterin in einer Prozesspause gefragt, wer wir sind. Ihr war klar, dass Druck da ist.“ Ihre Kollegin Katarzyna Winiecka ergänzt: „In diesem Sommer hat es viel Repression gegen Menschen gegeben, die organisiert sind. Wir beobachten mehrere Prozesse zeitgleich, da gibt es viele Parallelen.“
Die Prozessreporterinnen tragen ihre Positionen offensiv nach außen, der Laptop von Zimmermann ist mit politischen Stickern vollgeklebt, im Nacken trägt sie den tätowierten Schriftzug „vegan“, die Stofftasche von Winiecka ziert das Wort „Feminismus“. Auch zwischen den Verhandlungen beschäftigen sich die Prozessreporterinnen mit dem Thema, das Meisterschaftsspiel gegen Altach verbrachten sie mit den Rapid–Fans in der Kurve. Kübra Atasoy stellt eine weitere Verbindung zu politischen Bewegungen dar, sie twittert unter dem Hashtag #rapid274 von den Verhandlungen und moderierte Mitte Juni die Veranstaltung „Gemeint sind wir alle. Gegen die Kriminalisierung politischen Protests“. Neben Vertretern der Flüchtlingsbewegung diskutierten Mitglieder der „Rechtshilfe Rapid“ in einem Hörsaal der Universität Wien über ihre Erfahrungen mit der Staatsmacht. Dass Fankultur und politischer Protest Parallelen aufweisen, meint auch der Ex-Aktivist Margulies: „Alles, was gegen Fußballfans praktiziert wird, wird früher oder später auch gegen soziale Bewegungen verwendet. Das beste Beispiel dafür sind die Ausreiseverbote, die Anfang der 1990er Jahre gegen Fans eingeführt worden sind. Später sind die auch gegen Leute verhängt worden, die gegen den G8-Gipfel demonstrieren wollten.“
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Genau das könnte die wegen Landfriedensbruch angeklagten Fans vor einer rechtskräftigen Verurteilung bewahren. Die öffentliche Debatte um den Fall Josef S. hat die Diskussionen um das Delikt befeuert. In einem Prozess gegen einen weiteren Aktivisten, der gegen den Akademikerball demonstriert hatte, gab es einen Freispruch vom Vorwurf des Landfriedensbruchs. In der Begründung sagte der Richter, dass es für diesen Tatbestand überhaupt keine Anhaltspunkte gegeben habe.
Einer ähnlichen Argumentation verdankt zumindest ein Fan, dass er jetzt nicht vor Gericht steht. Der ehemalige Capo der „Ultras Rapid“ war im Laufe der Polizeiermittlungen in U-Haft genommen worden, ein Spruch des Oberlandesgerichts sorgte für seine Enthaftung, die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen gegen ihn ein. Der OLG-Richter übte in seiner Begründung heftige Kritik an den Kollegen – sie seien im künftigen Verlauf des Verfahrens dazu angehalten, auf das Gebot der Objektivität und Sachlichkeit besonders zu achten. Doch für einen weiteren Fan folgte auf die Enthaftung des Ex-Capos ein unerwartetes Schreiben. Er hatte sich freiwillig als Entlastungszeuge gemeldet, um auszusagen, dass dieser deeskalierend auf die Menge einwirkt habe. Wenige Wochen später erreichte ihn die Anklageschrift, jetzt sitzt er ebenfalls vor der Richterin. Der Fall ist ein Grund dafür, dass die Rapid-Fans keine großen Hoffnungen aus der Debatte um den Landfriedensbruch schöpfen. „Es kommen fast täglich Briefe mit Anzeigen an Rapid-Fans“, sagt einer der Angeklagten im ballesterer-Gespräch. „Der Landfriedensbruch ist nur die Spitze des Ganzen. Selbst wenn sie den Paragrafen jetzt abschaffen, bedeutet das nicht das Ende der Repression. Dem Staat fällt sicher noch etwas Neues ein.“
(Mitarbeit: Moritz Ablinger)
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