Man muss sich die Innenministerinnen und Innenminister der deutschen Bundesländer als fußballinteressierte Menschen vorstellen. Sie beschäftigen sich sehr viel mit diesem Thema. Zweimal jährlich treffen sich die Ressortchefs bei der Innenministerkonferenz, kurz IMK, um wichtige Fragen ihres Arbeitsbereichs zu diskutieren und Beschlüsse zu fassen. In ihre Belange fallen viele Themen – von Terrorismus über die Feuerwehr bis zu geschlechtsspezifischer Gewalt. Überfliegt man die Tagesordnungen der vergangenen Jahre, bleibt allerdings der Eindruck haften, dass kaum eines davon so wichtig ist wie der schlagzeilenträchtige Fußball. So auch im Dezember 2024, als die IMK eine zentrale, unabhängige Stadionverbotskommission beschloss. Das für den Tagesordnungspunkt 72 proklamierte Ziel lautete: „Eindämmung von Gewalt und Stärkung der Sicherheit in Fußballstadien“.
Über-Sicherheit
Dem Beschluss voraus ging ein Treffen mehrerer Innenpolitiker mit DFB-Präsident Bernd Neuendorf und DFL-Präsidiumssprecher Hans-Joachim Watzke im Oktober in München. Gastgeber war der Innenminister Bayerns, Joachim Herrmann. Sein Begrüßungsstatement auf der anschließenden Pressekonferenz, die der Bayerische Rundfunk live übertrug, verwies auf einen Widerspruch in der Zielsetzung: „Fußball in Deutschland ist nicht insgesamt ein Gewaltproblem“, sagte er. Dass der Besuch in deutschen Stadien sicher ist, wiederholten alle Teilnehmer des Gesprächs. Doch wie macht man sicherer, was eh schon sicher ist?
Wurden früher im Rahmen der IMK Maßnahmen wie Geisterspiele, Sektorsperren und Verbote von Auswärtsfans diskutiert, lag der Fokus dieses Mal woanders. Wolle man nicht auf Kollektivstrafen setzen, sondern einzelne Täter belangen, sei das Thema Stadionverbote aufgelegt, sagte Sachsens Innenminister Armin Schuster von der CDU. „Wir wissen noch nicht genau wie, aber wir wollen das nicht den Vereinen überlassen.“ Zuvor hatte bereits der Hamburger Kollege Andy Grote von der SPD erklärt, es brauche bei den Stadionverboten einheitliche Standards.
Wer sich mit Stadionverboten in Deutschland beschäftigt, mag bei diesen Worten stutzen. Denn es gibt die 20-seitigen „Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten“ und die ebenso langen Erläuterungen dazu, herausgegeben vom DFB und zuletzt überarbeitet im Juli 2024. Sie regeln Zuständigkeiten und Abläufe und legen fest, wann lokale und wann bundesweite Stadionverbote vorgesehen sind. In vielen Fällen sind es die Vereine als Hausherren, die für die Erteilung von Stadionverboten zuständig sind.
Persönliche Prognose
Linda Röttig ist Anwältin für Strafrecht und Vorstandsmitglied im „Dachverband der Fanhilfen“. Dem ballesterer sagt sie: „Viele Klubs haben Stadionverbotsanhörungskommissionen, in denen Vereinsmitarbeiter sitzen, aber auch Sozialarbeiter aus dem Fanprojekt. Sie prüfen den Fall und geben den Betroffenen die Möglichkeit, sich zu äußern.“ Das sei wichtig, weil ein Stadionverbot per Definition keine Sanktion, sondern eine präventive Maßnahme zur Gefahrenabwehr sei. „Die konkrete Frage ist: ‚Geht von dieser Person in Zukunft sicherheitsrelevantes Verhalten aus?‘ Es wird eine Prognose erstellt, und dabei geht es nicht nur um den Vorfall, sondern um den Menschen.“
Die Vereine haben die Möglichkeit, Stadionverbote auf Bewährung auszusetzen und je nach Fall etwa Antigewalttrainings, Sozialstunden und Suchtberatung aufzuerlegen. Diese individuelle Betrachtung durch den Bezugsverein sei bei einer Zentralisierung in Gefahr, sagt Röttig. „Die Hürde, Fälle zu prüfen und persönliche Prognosen zu stellen, wird deutlich höher.“ Eine Folge könne sein, dass die Zahl der Stadionverbote steige.
Im August 2024 waren 598 bundesweite Verbote in Kraft. Das ist ein Anstieg gegenüber 2023 um 76 Prozent. Zu wenig, moniert die berichtende Instanz bei der Polizei, die Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze. Verbände und Vereine würden das Instrument Stadionverbote nicht häufig genug anwenden. In eine ähnliche Kerbe schlug der Hamburger Politiker Grote: „Nur bei einem Bruchteil der Sachverhalte, wo ein Stadionverbot angezeigt wäre, haben wir am Ende auch eins“, sagte er auf der Pressekonferenz in München. Dahinter steht die Unzufriedenheit mit der Mitbestimmung der Polizeibehörden. So müsse, wie in den Richtlinien vorgesehen, bei eingeleiteten Ermittlungsverfahren sofort ein Stadionverbot ausgesprochen werden, ohne Prüfung und Anhörung. „Auf dem Wunschzettel der Innenminister steht ganz oben ein automatisches Stadionverboten bei einem eingeleiteten Ermittlungsverfahren. Von einer Anhörung ist keine Rede mehr“, sagt Röttig. „Die Einzelfallbetrachtung würde damit entfallen und die Vereine ihr Hausrecht verlieren.“
Kleinlaute Verbände
Die letzten, die bei der Pressekonferenz sprechen durften, waren die Vertreter von DFB und DFL, deren Vereine zuvor heftig kritisiert worden waren. Neuendorf und Watzke wirkten ein wenig wie Schulbuben, die im Büro der Direktorin Platz nehmen hatten müssen. Inhaltlich hatten sie kaum etwas beizutragen, außer dass die Einbeziehung von Fanvertretern in die neu einzurichtende Kommission – „den Fachbeirat, oder wie immer wir es nennen“, wie Watzke sagte – wichtig sei. Die Verbände erwecken in den Auseinandersetzungen mit der Politik seit vielen Jahren den Eindruck, vor allem Getriebene zu sein. Dass nun ein etabliertes Verfahren von einem Tag auf den anderen der Verantwortung der Vereine und Verbände entzogen werden soll, ist ein weiteres Beispiel dafür.
Auf Nachfrage zu den Beschlüssen teilt eine Sprecherin des DFB dem ballesterer mit: „Die konsequente gemeinsame Anwendung von zielgerichteten Maßnahmen, wie Stadionverbote gegen erkannte Störer*innen, ist aus unserer Sicht ein sehr zielführender Weg, um die von DFB und DFL abgelehnten Kollektivstrafen zu vermeiden.“ Anwältin Röttig sagt, sie würde sich wünschen, dass die Verbände sich auch einmal für Fanrechte stark machen würden. „Das vermissen wir.“ Von der erwünschten Fanbeteiligung an der künftigen Kommission hält sie wenig. „Da wird mit Worten scharf geschossen und wenn alles beschlossen ist, will man Fans dabei haben. Das ist aus meiner Sicht keine Grundlage für eine Zusammenarbeit.“
Bis eine endgültige Bezeichnung für die neue Einrichtung, konkrete Aufgaben und eine personelle Besetzung gefunden sind, könnte es ohnehin dauern. Der Ball liegt nun beim Arbeitskreis II der IMK, der mit dem Thema Innere Sicherheit befasst ist. Die nächste Innenministerkonferenz findet im Juni statt – Fußball wird sicherlich erneut auf der Tagesordnung stehen, aber gut möglich, dass dann wieder einmal das Thema Pyrotechnik an der Reihe ist und die Stadionverbote in Vergessenheit geraten sind.