Schon einmal stand der Polizeijurist, um den es in der Folge gehen wird, nach einer Niederlage des SK Rapid im Rampenlicht. Damals, im Dezember 1996, hatte Rapid gegen Manchester United in der Champions League 0:2 verloren. Zu Auseinandersetzungen zwischen den Fans kam es kaum, doch am Tag nach der Partie wurden vier United-Anhänger unweit des Wiener Pratersterns angeschossen. Zwei von ihnen kamen schwerverletzt ins Spital. Ein Attentat nannten es die Zeitungen damals, die Geschichte sorgte für großes mediales Aufsehen. Schon vier Tage nach den Schüssen konnten die Schützen gefasst werden und gestanden die Tat. Es habe sich um ein kriminalistisches Puzzle gehandelt, sagte der Ermittler nach den Verhaftungen der Presse. Über die Zulassung des Autos, aus dem die Täter geschossen hatten, habe man sich Stück für Stück zu ihnen vorgearbeitet. Die Opfer überlebten. Mit Fußball hatte die Tat nichts zu tun, ein Streit in einem Nachtlokal ging den Schüssen voraus.
22 Jahre später. Wieder ist es Dezember, wieder verliert Rapid – und wieder ist der Beamte, mittlerweile Chef eines Wiener Polizeikommissariats, für einen Einsatz zuständig. Doch der Grund ist diesmal ein ganz anderer. Rund 1.300 Rapid-Fans werden auf ihrem Weg zum Derby unweit des Franz-Horr-Stadions von der Polizei eingekesselt. Sie werden einer Identitätsfeststellung unterzogen – und anschließend weggewiesen. Bei Temperaturen um den Gefrierpunkt dauert das bis zum späten Abend, lange nach Spielende. In den vergangenen zwei Jahren haben sich schon das Verwaltungsgericht Wien und die Volksanwaltschaft mit dem Fall auseinandergesetzt. Bald könnte es für den Polizeijuristen selbst brenzlig werden: Fünf Rapid-Fans haben ihn wegen Amtsmissbrauchs angezeigt.
Livestream aus dem Kessel
In einer 22-seitigen Sachverhaltsdarstellung, die dem ballesterer vorliegt, werden die Vorwürfe für die Staatsanwaltschaft dargelegt. Im Zentrum stehen die Wegweisungen. Sie wurden vor Ort auf einem Blatt Papier ausgestellt und verboten den Rapidlern, sich nach Verlassen des Kessels in der Nähe des Stadions aufzuhalten. Rechtlich ist das grundsätzlich möglich: Die Polizei kann bei Sportveranstaltungen einen Sicherheitsbereich festlegen, wenn es zu einer allgemeinen Gefahr für Leben oder Gesundheit mehrerer Menschen oder für Eigentum in großem Ausmaß oder zu gefährlichen Angriffen kommen könnte, wie es im Sicherheitspolizeigesetz heißt. Unter bestimmten Bedingungen kann die Polizei aus diesem Sicherheitsbereich Personen wegweisen. Doch das ist kein Freibrief für pauschale Wegweisungen. Es braucht eine individuelle Gefährlichkeitsprognose. Das bedeutet, die Beamten hätten für jeden Fan einzeln feststellen müssen, ob von ihm oder ihr Gefahr ausgeht. Das aber hat die Polizei nicht getan.
„Dass das falsch war, wissen wir ja schon“, sagt der Wiener Anwalt Christian Podoschek, der die Sachverhaltsdarstellung für die fünf Fans verfasst hat. „Da hat uns ein Gericht schon recht gegeben.“ Podoschek ist Kooperationsanwalt der „Rechtshilfe Rapid“, einem Zusammenschluss der Hütteldorfer Fanszene. Sie beschäftigt sich intensiv mit der Kesselcausa. Die Sachverhaltsdarstellung ist nicht der erste rechtliche Schritt, den sie seit dem Vorfall vorangetrieben hat. 2019 zogen 28 Rapid-Fans mit der Unterstützung zweier Kooperationsanwälte vor das Wiener Verwaltungsgericht und legten dort Maßnahmenbeschwerde gegen den Polizeieinsatz ein. Das Gericht sollte prüfen, ob dieser rechtswidrig war. Bei der Verhandlung sagte auch der Beamte aus. Er gab an, dass er das Geschehen per Videoübertragung aus der Sicherheitszentrale der Polizei am Schottenring verfolgt und den Befehl für den Kessel samt Identitätsfeststellungen und Wegweisungen erteilt habe.
Hütteldorfer Präzedenz
Richter Wolfgang Helm gab den Beschwerdeführern im Juli 2019 teilweise recht. Er kam zu dem Schluss, dass die Identitätsfeststellungen zwar zu lange gedauert hätten, aber grundsätzlich zulässig gewesen seien. Bei den Wegweisungen lag die Sache jedoch anders. Im Urteil heißt es, dass sie – aufgrund der mangelnden Gefährlichkeitsprognose – nicht rechtens waren. Die Polizei verzichtete auf Rechtsmittel, das Urteil ist rechtskräftig. Für den Großteil der Verfahrenskosten musste die Republik Österreich in Vertretung der Behörde, also der Wiener Polizei, aufkommen. Die Summe dürfte sich auf einen mittleren fünfstelligen Betrag belaufen. Einzelne Beamte aber wurden nicht belangt.
Das wollen die Rapid-Fans mit der Anzeige gegen den Beamten ändern. Die Krux dabei ist: Für eine individuelle Verurteilung ist es nicht ausreichend, dass die Wegweisungen rechtswidrig waren. Der Einsatzleiter müsste mit seinem Vorgehen wissentlich seine Befugnisse missbraucht haben. Für Anwalt Podoschek ist die Sache klar: „Der Beamte muss wissen, was er darf und was nicht.“ Denn einige Monate vor dem Derby war die Wiener Landespolizei schon einmal aufgrund einer Wegweisung belangt worden. Ein Sturm-Fan, der vor einem Auswärtsspiel in Hütteldorf 2017 weggewiesen worden war, legte Beschwerde dagegen ein. Das Wiener Verwaltungsgericht gab ihm im Februar 2018 recht. Begründung: Es hatte keine individuelle Gefährlichkeitsprognose stattgefunden. „Als Polizeijurist muss er dieses Urteil kennen“, sagt Podoschek. „Er sagt selbst, dass er langjährige Erfahrung mit Einsätzen bei Fußballspielen hat.“ Zudem, auch das gab der Beamte bei der Verhandlung zu Protokoll, war schon vor dem Beginn der Identitätsfeststellungen klar, dass die Fans anschließend weggewiesen werden würden. „Zu dem Zeitpunkt hat er noch gar nicht wissen können, wer die 1.300 angehaltenen Personen im Einzelnen waren“, sagt Podoschek. Die Wiener Landespolizei teilt dem ballesterer auf Anfrage mit, dass sie das laufende Ermittlungsverfahren nicht kommentieren möchte.
Jetzt liegt der Ball bei der Wiener Staatsanwaltschaft. Ihr wurde die Sachverhaltsdarstellung im Dezember übergeben. Jetzt ermittelt sie und hat dafür auch die Einvernahme des Polizeijuristen bis Mitte März angeordnet. Sollten sich die Vorwürfe als stichhaltig genug herausstellen, wird sie danach weiterermitteln – und möglicherweise ein Gerichtsverfahren anstrengen. „Ich glaube, wir haben sehr gute Argumente“, sagt Podoschek. „Aber wir wissen auch, dass einzelne Polizisten selten für ihr Fehlverhalten belangt werden.“