Der Zweck der Bundesliga, so steht es in den eigenen Satzungen, ist die Förderung des österreichischen Spitzenfußballs und die Befassung mit allen den Spitzenfußball betreffenden Fragen. Zur Erreichung dieser Ziele dienen dem Verband Richtlinien und Bestimmungen, besonders zu den Themen Spielbetrieb, Medien und Stadion. Gemessen an den eigenen Ansprüchen, hat die Liga beim Spiel zwischen Austria Salzburg und Wacker Innsbruck komplett versagt.
Denn trotz der von der Liga ausgerufenen Infrastrukturoffensive stand für das Westderby Ende August kein geeignetes Stadion zur Verfügung. Als die für den Sportplatz in Schwanenstadt zuständige Behörde, die Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck, im Vorfeld der Begegnung aufgrund der Rivalität der beiden Fangruppen zunächst Bedenken äußerte und schließlich die Austragung ganz untersagte, ging die Liga auf Tauchstation. Statt sich mit allen Beteiligten um einen geeigneten Ort für eine Austragung zu einem späteren Zeitpunkt zu bemühen, verwies die Liga lediglich auf die von der Behörde bereits erteilte Genehmigung zur Austragung sogenannter Risikospiele.
Freilich betrieb auch die Behörde ein falsches Spiel. Denn den Sportplatz in Schwanenstadt zuerst für Risikospiele zuzulassen, diese Genehmigung wieder zurückzunehmen und sie im Nachhinein als lediglich abstrakt zu bezeichnen, ist erbärmlich. Hier war ein entschiedenes Auftreten der Liga gefragt, doch selbst als wenige Tage vor dem Spiel keine Genehmigung vorlag, reagierte sie nicht. Stattdessen setzte sie auf Bauernschläue, um die behördlichen Auflagen zu umgehen: Zwei Tage vor Anpfiff machte sie das Westderby zu einem Geisterspiel, für das keine Genehmigung erforderlich ist. Diese Entscheidung stellte die schlechteste aller Lösungen dar, denn die Liga schuf damit einen Präzedenzfall. Ein Ausschluss der Öffentlichkeit ist zwar kein Novum im österreichischen Fußball, wurde aber bisher von der Liga als Strafe eingesetzt, nicht als Präventivmaßnahme. Damit ist die Büchse der Pandora geöffnet, denn brisante Spiele zwischen Vereinen mit rivalisierenden Fanlagern wird es auch in Zukunft geben. Soll das Publikum dann etwa auch jedes Mal rein präventiv ausgesperrt werden?
Das Geisterspiel in Vöcklabruck endete 4:3 für Wacker Innsbruck, von draußen waren die Anfeuerungsrufe der Fans zu hören, rund 200 waren jeweils gekommen, um ihre Mannschaften friedlich zu unterstützen. Wer ohne Karte anreise, tue dies nur, um Gewalt auszuüben, hatte die Behörde zuvor erklärt. Ein Generalverdacht, der sich als falsch erwies. Dass Maßnahmen, die auf solchen Pauschalurteilen beruhen, rechtswidrig sein können, erfuhr erst kürzlich die Grazer Polizei. Sie hatte im November 2012 wegen lediglich vermuteter Gewaltakte ein Platzverbot bei einer Demonstration ausgesprochen und wurde dafür jetzt vom Verfassungsgerichtshof gerügt. Geisterspiele und Platzverbote mögen aufgrund ihrer Einfachheit beliebte Maßnahmen sein, Lösungen sind sie keine.