Lang war die Entscheidung zum Fall AC-01/2017 erwartet worden, am 20. Juni gab die UEFA sie endlich bekannt. Hinter dem Kürzel verbirgt sich die Frage, ob sowohl RB Leipzig als auch Red Bull Salzburg an der Champions League teilnehmen dürfen. Die Antwort des Verbands fiel positiv aus, drei Wochen später veröffentlichte die UEFA die Begründung ihrer rechtssprechenden Kammer. Dorthin war der Fall überwiesen worden, nachdem der Chefermittler des Gremiums sich zunächst gegen die Zulassung beider Klubs ausgesprochen hatte.
Der Schlüsselbegriff ist dabei die Integrität des Wettbewerbs und die Frage, ob sie durch einen, wie es in den Statuten heißt, entscheidenden Einfluss von Red Bull auf beide Klubs gefährdet ist. Der Urteilsbegründung ist zu entnehmen, dass die Klubs der UEFA schon früh mitgeteilt hatten, dass sie die Formulierung „entscheidender Einfluss“ für schwammig halten. Das lässt sich als bloße – und nachvollziehbare – Beobachtung verstehen oder als Hinweis darauf, wo die Rechtsabteilung von Red Bull bei einer negativen Entscheidung ansetzen würde. Die Lektüre der Begründung zumindest zeigt: Die UEFA hat sich in ihrer Entscheidungsfindung so stark beschränkt, dass ihr am Ende kaum eine andere Wahl blieb als die, die sie getroffen hat.
So hat die UEFA nur den Einfluss von Red Bull auf etwaige sportliche Entscheidungen in der Champions League berücksichtigt – also die Frage, ob die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen besteht, wenn die Klubs gegeneinander oder in einer Gruppe spielen. Ob Red Bull den Wettbewerb in der deutschen und der österreichischen Liga verzerrt, erklärt die UEFA damit nicht zu ihrer Angelegenheit. Und auch zeitlich hat der Verband den Blickwinkel eingeengt: Betrachtet wird nicht die Vergangenheit, sondern die Situation zum Zeitpunkt der Entscheidung. Damit fiel die jahrelange personelle Verbundenheit der Vereine weitgehend unter den Tisch, die in aller Eile vorgenommenen Umstrukturierungen von Red Bull Salzburg sowie die Kündigung eines Kooperationsvertrags zwischen den Klubs hingegen positiv ins Gewicht.
Die Regularien der UEFA basieren auf vagen und angreifbaren Konzepten. Sie lassen Sponsoren und Anteilseignern wie Red Bull, Volkswagen, Adidas und Gazprom Spielräume, in mehrere Klubs zu investieren und mächtige Netzwerke aufzubauen. Die UEFA hat sich mit der Entscheidung im Fall AC-01/2017 auf die Verwaltung sportlicher Abläufe zurückgezogen – vielleicht um juristischen Auseinandersetzungen aus dem Weg zu gehen, vielleicht um einen wirtschaftlich starken Partner nicht zu verprellen. Die Integrität des Wettbewerbs ist dadurch aber nicht gestärkt worden. Die UEFA sendet das Signal, dass der Weg des Getränkekonzerns auch für andere Unternehmen offen ist.
Das weiß man nirgends besser als bei Red Bull. Nach Ablauf der Einspruchsfrist gegen die Entscheidung wurde der Transfer von Konrad Laimer von Salzburg nach Leipzig verkündet. Einige Tage später sagte Dietrich Mateschitz im Interview mit der Sport-Bild, er freue sich „nicht nur wegen des Erfolgs in Leipzig, sondern auch weil wir mit RB Salzburg in der Qualifikation zur Champions League stehen“. „Wir“ – das ist Red Bull mit zwei Klubs in Europa und einem Konzernchef, dessen Strategie aufgegangen ist.