Wann die ersten Stadionverbote in Österreich vergeben worden sind, weiß niemand so genau. Die Detailaufzeichnungen der Bundesliga reichen nur bis ins Jahr 2012, Zeitungsberichte über störende Fans gibt es aber auch schon aus der Zwischenkriegszeit. Ab den frühen 2000er Jahren verhängten Vereine wie der FC Tirol, Austria Salzburg und die Wiener Großklubs Stadionverbote. „Wir waren bei dem Thema leider Pioniere“, sagt Oliver Pohle von den „Ultras Rapid“. 2002 haben er und sechs weitere Fans auf Drängen des SK Rapid und der Polizei ein einjähriges Stadionverbot erhalten. „Das war für alle ein Novum.“
Die Strafe war eine Reaktion auf die schweren Ausschreitungen bei einem Freundschaftsspiel zwischen Rapid und Arsenal in Eisenstadt. „Wir haben uns dazu entschieden, trotzdem zu jedem Spiel zu fahren“, sagt der damalige Vorsänger des „Block West“. „Wir haben halt draußen bleiben müssen.“ Damit erreichte ein aus anderen Ländern bereits bekanntes Phänomen der Ultrakultur die Bundesliga, die „Sektion Stadionverbot“ war geboren. Das stellte Vereine und Polizei vor neue Herausforderungen, denn die Ausgesperrten waren nicht verschwunden, sondern standen vor den Stadiontoren. Die Vergabe der Stadionverbote wurde in den kommenden Jahren professionalisiert.Höhere Instanzen
Im Vorfeld der EM 2008 schuf der Gesetzgeber Bestimmungen, die speziell auf Fans abzielten. Im Sicherheitspolizeigesetz wurde ein eigener Abschnitt eingefügt, der besondere Befugnisse zur „Verhinderung von Gewalt und Rassismus bei Sportgroßveranstaltungen“ bereitstellt. Mit den Gefährderansprachen und Meldeauflagen gibt es seither zwei Instrumente, die gegen auffällig gewordene Fans eingesetzt werden können. 2010 wollte das Parlament auch mögliche datenschutzrechtliche Bedenken aus dem Weg räumen. Mit der Novellierung des Pyrotechnikgesetzes wurde damals die immer noch umstrittene Weitergabe persönlicher Daten von den Behörden an die Bundesliga und den ÖFB geregelt. Seither übermittelt die Polizei bei Anzeigen gegen Fans deren Daten an die privaten Verbände, die über die Vergabe eines Stadionverbots entscheiden.
Möglich macht das eine komplizierte Konstruktion in den Statuten von Bundesliga und ÖFB, wonach die Klubs ihr jeweiliges Hausrecht an den ausrichtenden Verband abtreten. Den Vereinen kommt diese Vorgehensweise entgegen: Sie müssen sich nicht selbst mit unliebsamen Fans herumplagen, sondern lagern das Thema an höhere Instanzen aus. Seit Juli 2018 ist dafür das neu geschaffene Komitee für Prävention und Stadionverbote zuständig. Bundesliga und ÖFB entsenden jeweils drei Mitglieder in das Komitee.
Das neue Gremium sollte einen Mangel seiner Vorgänger beheben – früher entschied der Senat 3 der Bundesliga beziehungsweise bei Cup- und Unterhausspielen der ÖFB über die Vergabe von Stadionverboten. Nun werden alle Entscheidungen von einer Institution getroffen. „Wir haben damit ein Anliegen der Fans erfüllt“, sagt Bundesliga-Vorstand Christian Ebenbauer. „Es war der Wunsch, einheitliche Entscheidungen in einem Gremium für alle zu schaffen.“
In den letzten acht Jahren pendelt die Gesamtzahl der österreichweiten Stadionverbote mit Stichtag 1. Juli zwischen 88 und 146, derzeit sind es 122. „Bei uns ist das zum Glück kein großer Faktor“, sagt Ebenbauer. „Zum Vergleich reicht ein Blick in die Schweiz oder nach Deutschland, dort sind es deutlich mehr.“ Kolportiert werden dort 1.500 beziehungsweise 4.500 Stadionverbote. Die vergleichsweise geringen Zahlen in Österreich führt der Bundesliga-Vorstand darauf zurück, dass die Vergabe durch den Verband passiert.Krieg dem komitee
Auf viel Gegenliebe stößt das neue Stadionsverbotskomitee dennoch nicht. Kurz vor Saisonstart verschickten Fans unterschiedlichster Vereine eine gemeinsame Aussendung mit dem Titel „ÖFB und Bundesliga – hört unser Schweigen!“ Darin wird erklärt, dass die Fanszenen ab sofort jeglichen Dialog mit der Bundesliga und dem ÖFB einstellen. Neben der Kritik an Eintrittspreisen und Spielansetzungen kritisieren die Fans die Vergabepraxis von Stadionverboten. „Insbesondere erkennen wir das Komitee für Stadionverbote und Prävention nicht mehr an und werden dessen Entscheidungen ab sofort ignorieren“, heißt es in der Stellungnahme, die von Fans von Austria Salzburg, Blau-Weiß Linz, dem LASK, Rapid, Ried, Sturm, der Vienna und Wacker Innsbruck unterzeichnet wurde.
„Wir lehnen Stadionverbote als Sanktionsform generell ab und setzen uns für alternative Formen der Disziplinierung ein“, sagt Theodor, der eigentlich anders heißt und in der „Faninitiative Innsbruck“ aktiv ist. „Wir sehen uns mit Stadionverbotsdauern von vier Jahren konfrontiert, da braucht doch niemand mehr von präventiven Maßnahmen sprechen.“ Was das Ignorieren der Entscheidungen in der Praxis bedeuten könnte, war Mitte August in der Oberösterreich-Ausgabe der Kronen Zeitung zu lesen. „Wir missachten die Stadionverbote der Bundesliga – und das ganz bewusst!“, wurde dort Christian Wascher, der Geschäftsführer von Blau-Weiß Linz, zitiert. Tags darauf folgte das Dementi des Vereins. „Uns haben alle Klubs zugesichert, dass sie die Stadionverbote exekutieren“, sagt Ebenbauer. Dazu seien sie verbandsrechtlich auch verpflichtet, bei Nichteinhalten seien Verfahren gegen Klubs möglich.
Bei der Durchsetzung sind die Vereine allerdings auf sich gestellt, schließlich handelt es sich beim Stadionverbot ebenso wie beim Hausverbot durch einen Klub um eine zivilrechtliche Maßnahme. Fans, die ein gegen sie ausgesprochenes Stadionverbot ignorieren, verstoßen lediglich gegen das Hausrecht. Der jeweilige Verein könnte dagegen klagen. Die Stadionverbotsrichtlinien des ÖFB bieten bei Missachtung ebenfalls nur beschränkte Sanktionsmöglichkeiten. Wird jemand mit Stadionverbot im Stadion erkannt, droht demjenigen eine Verlängerung.
Anders ist das im Fall von Stadionverboten, die von einem ordentlichen Gericht im Rahmen eines strafrechtlichen Prozesses verordnet werden. Diese sind zwar selten, können aber auch von der Polizei exekutiert werden. Dennoch spielt die Exekutive auch in der sonstigen Vergabepraxis eine gewichtige Rolle. Denn sie übermittelt Anzeigen, die in einem Zusammenhang mit einem Fußballspiel stehen, direkt an die Bundesliga. „Die Vehemenz, mit der von der Polizei interveniert wird, nimmt mittlerweile absurde Dimensionen an“, sagt Wacker-Innsbruck-Fan Theodor. Stadionverbote würden auf Basis eines vagen Anfangsverdachts ausgesprochen. „Damit wird ein grundlegendes rechtsstaatliches Prinzip, nämlich die Unschuldsvermutung, völlig ausgehebelt.“